

Leistungsbereich »Beratung & Fachkonzeption«
Eine konsistente Messung von Zinsänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Adressrisiken und operationalen Risiken ermöglicht die Feststellung des Status Quo als Basis der Risikosteuerung. Eine Simulation der wesentlichen Einflussfaktoren auf die Ergebnis- und Risikosituation sowie die aufsichtsrechtlichen und ökonomischen Kennzahlen erweitert dabei das Verständnis der komplexen Zusammenhänge und unterstützt die aktive Risikosteuerung.
Ich berate das Risikomanagement der Bank in fachlich-methodischer Hinsicht, erstelle quantitative Analysen und entwickle mit ihm geeignete Simulationsverfahren.
In der internationalen Rechnungslegung soll das Hedge Accounting nach IAS 39 bzw. IFRS 9 der adäquaten Abbildung ökonomischer Risikosicherungsmaßnahmen in Bilanz und GuV dienen. Die enge methodische und prozessuale Abstimmung zwischen den Bereichen Risikocontrolling, Treasury und Rechnungswesen ist hierfür zwingende Voraussetzung. Die aktuelle Ablösung des IAS 39 durch IFRS 9 erfordert die Beantwortung grundsätzlicher Fragen bezüglich der zu verfolgenden Methoden (Micro/Macro bzw. Fair Value Hedge Accounting) sowie zahlreicher konzeptioneller Detailfragen unter Berücksichtigung der ökonomischen Risikosteuerungsansätze der Bank. Quantitative Analysen und individuelle Simulationen können diese wichtigen Entscheidungsprozesse unterstützen.
Ich berate die zuständigen Fachbereiche der Bank bei der Auswahl und der fachlichen Feinkonzeption eines Hedge Accounting-Ansatzes unter Berücksichtigung aller prüfungsrelevanten Anforderungen.
Eine risiko(kosten)gerechte Systematik zur Neugeschäftssteuerung bildet die Grundlage für das Erreichen der verschiedenen ökonomischen Zielgrößen unter Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dies erfordert auch eine entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der Ergebnisplanung. Die Simulation verschiedener Neugeschäftsszenarien innerhalb eines Wirkungsmodells, das die wesentlichen Mechanismen und Zusammenhänge abbildet, ermöglicht die Ableitung von Planungsvorgaben unter Berücksichtigung geeigneter ökonomischer Steuerungsgrößen sowie bilanzieller und GuV-bezogener sowie aufsichtsrechtlicher Zielgrößen und Kennzahlen.